Statuten ASCR

 

 

 

1.0 Name und Sitz

 

1.1 Unter dem Namen "ASCR" (Airsoftclub Reichenburg) besteht ein nichtgewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Der Verein hat seinen Sitz in Reichenburg  SZ. Ein Eintrag in das Handelsregister gemäss Art. 61 Abs. 1 ZGB wird nicht vorgenommen. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer.

 

2.0 Sinn und Zweck des Clubs

 

2.1 Der ASCR ist eine Vereinigung von Airsoft Spielern und veranstaltet verschiedene Events und nimmt an solchen teil.

 

2.2 Der ASCR bezweckt die Pflege des Airsoft-Sports und die Pflege der Kameradschaft mit Anerkennung der folgenden Philosophie:

 

"Wir haben keine politischen Hintergründe bzw. Ziele. Bei uns ist jegliche Form von Gewalt untersagt und das bedeutet, dass wir auch nichts mit Gewalttätigen zu tun haben. Die Idee der Sportart Airsoft besteht darin, ein spannendes, möglichst realistisches Geländespiel zu erleben. Bei uns erlebt man die Natur, lernt dabei neue Leute kennen und hat dabei viel mehr Spass als beim Computerspielen.

Zusätzlich betreiben wir einen körperlich anstrengenden Sport. Denn bei uns muss man sich richtig einsetzen damit man auch gewinnt! Man rennt, kriecht und trifft sich dann auch, um bei unserem Spiel etwas zu erreichen. Der Spass steht auf jeden Fall im Vordergrund. Airsoft ist ein absoluter Teamsport."

 

3.0 Organisation und Mittel

 

3.1 Die Organe des Vereins sind:

 

+    die Generalversammlung

+    der Vorstand          

 

3.2 Die Mittel des Vereins bestehen aus den ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederbeiträgen, Zuwendungen oder Vermächtnissen, dem Erlös aus den Vereinsaktivitäten und gegebenenfalls aus Subventionen von öffentlichen Stellen.

 

3.3 Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. Dezember.

Für die Verbindlichkeiten des Vereins wird mit dem Vereinsvermögen gehaftet; eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.


 

4.0 Mitgliedschaft

 

4.1 Mitglied kann jedermann werden, der in unser Konzept passt, mit den Regeln vertraut ist und Lust und Freude hat, Airsoft zu spielen.

 

4.2 Der Vorstand stimmt darüber ab ob jemand neu aufgenommen wird.

 

4.3 Jedes neue Mitglied hat einen Beitrag von SFr. 15.- zu leisten. Dieser Beitrag muss bis spätestens eine Woche nach dem Eintritt bezahlt werden.

 

4.4 Bei einem Austritt hat das Mitglied die Kündigung in schriftlicher Form an den Vorstand des Vereins zu überreichen. Der Austritt kann jederzeit erfolgen.

 

4.5 Der Vorstand kann Mitglieder nach vorgängiger Anhörung aus dem Verein ausschliessen, wenn sie ihren statutarischen Pflichten nicht nachkommen oder wenn andere wichtige Gründe es erfordern. ist durch den Vorstand schriftlich zu begründen.

 

5.0 Generalversammlung

 

5.1 Die Generalversammlung bildet das oberste Organ des Vereins. Sie besteht aus allen Mitgliedern des Vereins.

 

5.2 Die Generalversammlung findet innerhalb der ersten 6 Monate des Jahres statt. Es wird schriftlich darüber informiert. An der Versammlung nimmt der ganze Verein teil.

 

5.3 Die Generalversammlung ist für folgende Aufgaben zuständig:

 

+    Verabschiedung und Änderung der Statuten;

+    Wahl der Vorstandsmitglieder

+    Festlegung der Ausrichtung der Arbeit und Leitung der Vereinsaktivitäten;

+    Entscheid über die Entlastung der Vorstandsmitglieder

+    Festsetzung des Mitgliederbeitrags für Einzel- und Kollektivmitglieder

+    Stellungnahme zu anderen Projekten auf der Tagesordnung.

 

5.4 Die Generalversammlung kann sich zu jedem Thema, das sie nicht einem anderen Organ anvertraut hat, äussern oder dazu aufgefordert werden.

 

5.5 Die Generalversammlung wird vom Präsidenten des Vorstands oder von einem anderen Vorstandsmitglied geleitet.

 

5.6 Beschlüsse der Generalversammlung werden mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzende den Stichentscheid.

 

5.7 Die Stimmabgabe erfolgt durch Handerheben. Wenn mindestens fünf Mitglieder dies beantragen, erfolgt die Abstimmung geheim. Eine Stimmabgabe durch Stellvertretung ist nicht möglich.

Die Statuten können die Stimmabgabe durch Stellvertretung zulassen oder ausschliessen.

 

5.8 Die Generalversammlung tritt mindestens einmal jährlich nach Einberufung durch den Vorstand zusammen.

 

5.9 Die Tagesordnung der jährlichen (sprich ordentlichen) Generalversammlung umfasst:

 

+    den Bericht des Vorstands über die Vereinsaktivitäten im vergangenen Jahr

+    den Austausch oder Entscheid über die zukünftige Entwicklung des Vereins

+    die Berichte über die Finanzen

+    die Wahl der Vorstandsmitglieder

+    andere Vorschläge

 

6.0 Vorstand

 

6.1 Der Vorstand ist für die Umsetzung und Ausführung der Beschlüsse der Generalversammlung zuständig. Er leitet den Verein und ergreift alle nötigen Massnahmen, um den Vereinszweck zu erreichen. Der Vorstand entscheidet in allen Fragen, die nicht ausdrücklich der Generalversammlung vorbehalten sind.

 

6.2 Präsident S. B

 

+    Verwalten der Mitgliederdaten

+    Unterschriftsberechtigt

+    Kontakt zu Behörden, Verband und Medien

+    Ergreifen der nötigen Massnahmen zur Erreichung der Vereinszwecke

+    Kontrolle der Einhaltung der Statuten, Verfassen von Reglementen sowie Verwaltung des Vereinsvermögens.

 

6.3 Vizepräsident T. S.

 

+    Unterstützen der anderen Vorstandsmitglieder

+    Verwalten der Spielgelände

 

7.0 Gelände

 

7.1 Der ASCR spielt ausschliesslich auf bewilligtem Gelände, welches genügend abgesperrt und/oder mit Warnschildern markiert ist.


 

8.0 Schlussbestimmungen

 

8.1 Der Vorstand erlässt Regeln, kann Regeln ändern oder verwerfen.

Die Regeln sind zwingend von jedem Teilnehmer eines vom ASCR veranstalteten Events einzuhalten. Verstösse gegen die Regeln werden vom Vorstand je nach dem mit Verwarnung, Busse oder Ausschluss geahndet.

 

8.2 Der Vorstand legt folgende Bussen fest, deren Tatbestand er auch feststellt:

 

Einfaches Vergehen: SFr. 5.-

Mittleres Vergehen: SFr. 10.-

Schweres Vergehen: SFr. 20.-

 

Die Bussen sind innerhalb eines Monats an den Vorstand zu entrichten.

 

8.3 Die Auflösung des Vereins wird von der Generalversammlung beschlossen und erfordert eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Besitzt der Verein Aktiven, so gehen diese auf eine Organisation mit ähnlichen Zwecken über.

 

 

 

 

Diese Statuten wurden von der Gründungsversammlung am 09.02.2014 in Reichenburg angenommen.

 

Im Namen des Vereins

 

 

Der Präsident:                                                                         Herr S. B

 

 

 

Der Vizepräsident:                                                                   Herr T. S